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   VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13   

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https://dejure.org/2014,7594
VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13 (https://dejure.org/2014,7594)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2014 - 55-IV-13 (https://dejure.org/2014,7594)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2014 - 55-IV-13 (https://dejure.org/2014,7594)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13
    Nähere Darlegungen hierzu wären umso mehr erforderlich gewesen, als einer ihn durch die Entwertung eines erzielten Therapieerfolges etwa treffenden Härte durch eine Anrechnung des Vollzuges der freiheitsentziehenden Maßregel auf die Freiheitsstrafe zu begegnen wäre (vgl. Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012- 2 BvR 2258/09 - BVerfGE 130, 372 [373]).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13
    RR 1996, 168; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, BVerfGK 11, 323 [330 f.]) nicht beachtet haben könnte.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 118-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13
    aa) Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass das Oberlandesgerichts die sich aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf ergebenden Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und für die tatsächliche Grundlage der richterlichen Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120IV-09 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995, NStZ-.
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13
    b) Das die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. April 2013 und vom 17. Juni 2013 betreffende Vorbringen lässt nicht erkennen, dass das Freiheitsgrundrecht aus Art. 16 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 SächsVerf möglicherweise verletzt sein könnte (vgl. bei Widerruf der Strafaussetzung: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 136-IV-09 [HS]/Vf. 137-IV-09 [e.A.]).
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